Wir fertigen WHG-Wannen in Stahl und Edelstahl mit und ohne Gitterroste, mit Eckaussparungen, Absauganschlüssen oder als Montagesockel für Waagen – zum Beispiel in 4970 × 4620 × 180 mm. Auf Wunsch mit TÜV-Prüfzeugnis.
Der Einbau vor Ort ist möglich: Bei engen Raumverhältnissen oder knappen Durchgängen verschweißen wir die Wanne direkt bei Ihnen.

Das Wasserhaushaltsgesetz ist die wichtigste Vorschrift für Auffangwannen und Umwelt-Lagertechnik. Es teilt Gefahrstoffe in Wassergefährdungsklassen ein und regelt das Lagern, Abfüllen, Umschlagen und Herstellen wassergefährdender Stoffe. Nach den aktuellen Vorschriften gehört unter jede Anlage mit wassergefährdenden Stoffen eine geeignete Auffangwanne.
Schwach wassergefährdende Stoffe
Deutlich wassergefährdende Stoffe
Stark wassergefährdende Stoffe
Ja. Wir sind zertifizierter Fachbetrieb nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz für Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen sowie Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Flüssigkeiten.
Ja, in jeder Sondergröße – beispielsweise 4970 × 4620 × 180 mm – mit oder ohne Gitterroste, mit Eckaussparungen, Absauganschlüssen oder als Montagesockel für Waagen.
Abhängig vom Medium aus verzinktem Stahl, beschichtetem Stahl oder Edelstahl V2A.
Auf Wunsch liefern wir die Auffangwanne mit TÜV-Prüfzeugnis.
Ja. Bei engen Raumverhältnissen oder knappen Durchgängen verschweißen wir die Wanne direkt bei Ihnen vor Ort.
Nennen Sie uns Maße und Medium – wir beraten Sie gerne.